Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

1. Beauftragung/Ausführung einer Firmenpräsentation
1.1 Der Firmenpräsentationsauftrag beginnt mit dem Auftragsdatum.
1.2 Das Werbeobjekt „Informationsplan“ liefert ohne behördlichen Auftrag allgemeine und aufklärende, vorbeugende Informationen zu dem jeweiligen genannten Thema und wird durch 13 Auftraggeber an Hand Ihrer Anzeige ergänzt. Das Werbeobjekt „Informationsplan“ wird mit einer Mindestauflage von 3744 Exemplare (1872 pro Veröffentlichung) und dem jeweiligen Thema, in dem Format DIN A3 veröffentlicht. Das Werbeobjekt „Informationsplan“ wird dem Auftraggeber auf schriftlichen Wunsch mit 10 Exemplaren ausgehändigt. Für die weiter wirksame Veröffentlichung ist der Verlag verantwortlich, dieser sucht die insgesamt 104 Stellen (52 pro Veröffentlichung) für den Aushang/Auslage bzw. Verteilung selbst aus (wie z.B. Geschäfte, Firmen, Vereine, öffentliche Ämter usw.). Die vom Verlag ausgesuchten Stellen setzen sich wie folgt zusammen: Je Auftraggeber werden an 8 Stellen (4 pro Veröffentlichung) in dem, mit dem Auftraggeber besprochenen und auf seinem Firmenpräsentationsauftrag vermerkten Verteilung (Postleitzahlengebiet) seiner Wahl 36 Exemplare (18 pro Veröffentlichung) per Post/Paketdienst oder von einem Mitarbeiter verteilt.
1.3 Wird eine andere Verteilung von Seiten des Kunden gewünscht, ist dies in schriftlicher Form anzufordern.
1.4 Der Anzeigenpreis, Farb-/Programmierungskosten, Satz/- Reprokosten und die Versandkostenpauschale je Veröffentlichung gelten für je eine Veröffentlichung.
1.5 Für jede nachfolgende Veröffentlichung entstehen diese neben aufgeführten Kosten erneut.
1.6 Bei jeder Firmenpräsentation ist eine kostenlose Verlinkung von der Internetseite des Auftraggebers auf die jeweilige Informationsseite des Verlages im Internet enthalten.
1.7 Der Firmenpräsentationsauftrag mit dem Werbeobjekt „Informationsplan“ beinhaltet zwei verschiedene Varianten einmal die Variante A und die Variante B, zwischen den unten folgenden Varianten kann der Auftraggeber frei wählen.

 

Firmenpräsentation Variante A

Der Firmenpräsentationsauftrag läuft zunächst für 1 Jahr. Während dieser Laufzeit wird das Werbeobjekt „Informationsplan“ mit dem jeweilig genannten Thema zweimal kostenpflichtig durch eine Anzeige in der gewünschten Größe (mm im Querformat) inkl. einer kostenlosen Onlineanzeige in der gewünschten Größe (Pixel im Querformat) auf der dazugehörigen Informationsseite veröffentlicht.
 

Firmenpräsentation Variante B

Der Firmenpräsentationsauftrag läuft zunächst für 1 Jahr und beinhaltet entweder die Veröffentlichung einer kleinen Onlineanzeige (Bannerwerbung) in der Größe 152 x 61 Pixel (Querformat) oder 665 X 150 Pixel (Querformat) inkl. einer Bannerwerbung in der Anzeigengröße 152 x 61 Pixel (Querformat) für die im Firmenpräsentationsauftrag eingetragene Adresse der Informationsseite im Internet zu dem Werbeobjekt „Informationsplan“ mit dem jeweiligen genannten Thema.
 

1.8 Die Auslieferungszeiten des Werbeobjektes „Informationsplan“ sind objektgebunden und situationsabhängig.
1.9 Die einzelnen Veröffentlichungen der Variante A oder B werden im Voraus in Rechnung gestellt und sind zur Zahlung fällig.
1.10 Während der Vertragslaufzeit kommen die einzelnen Veröffentlichungen der Variante A, jedoch spätestens bis Vertragsende nach der oben genannten Laufzeit zur Auslieferung. Bei der Variante B erfolgt die Veröffentlichung innerhalb von 24Std. nach Auftragserteilung und Textvorlage (Bilder, Logos, etc.).
1.11 Sollte der Verlag aus organisatorischen Gründen bei der Erstellung des Werbeobjekts „Informationsplan“ mit dem jeweiligen Thema und bei den Veröffentlichungen mehrere Postleitzahlengebiete oder Ausgabegebiete zusammenfassen, so gilt die Zustimmung des Auftraggebers hiermit als erteilt.
1.12 Rechte Dritter stehen dem Firmenpräsentationsauftrag nicht entgegen.
1.13 Der Firmenpräsentationsauftrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn vom Auftraggeber nicht 3 Monate vor Ende des Vertragsablaufs bei dem New Style Print Design - Verlag (Inh. Gisela Klein) per Einschreiben schriftlich gekündigt wird.

 

2. Schadensersatz
2.1 Tritt der Kunde schuldhaft, ohne hierzu ein Recht zu haben, vom Vertrag zurück bzw. storniert den Vertrag, so schuldet er dem New Style Print Design - Verlag (Inh. Gisela Klein) Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen dem Firmenpräsentationspreis und der Kosteneinsparung des Verlags wegen der Nichtvollendung des bestellten Werkes, mindestens jedoch in Höhe von 30% des vertraglichen Gesamtpreises.
2.2 Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass entweder überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

3. Bestellung Informationskarten

3.1 Die Informationskarten sind 170 mm x 55 mm (Querformat) groß und unabhängig von der Firmenpräsentation Variante A oder B inkl. einer Anzeige in der Größe 85 x 50 mm (Querformat) ohne Mehrkosten in den verschiedenen Stückzahlen mit dem jeweilig genannten Thema zu bestellen.
3.2 Die bestellten Informationskarten werden im Voraus in Rechnung gestellt und sind zur Zahlung fällig.
3.3 Die Lieferzeit beträgt in der Regel 14-21 Werktage (ab Zahlungseingang).
3.4 Für die Veröffentlichung der Informationskarten bzw. Verteilung/Auslage ist der Auftraggeber selbst zuständig.

 

4. Bestellung Notfall-Infopässe

4.1 Die Notfall-Infopässe sind 290 mm x 105 mm (Hochformat) groß und unabhängig von der Firmenpräsentation Variante A oder B inkl. einer Anzeige in der Größe 74 x 99 mm (Querformat) ohne Mehrkosten in den verschiedenen Stückzahlen mit dem jeweilig genannten Thema zu bestellen.
4.2 Die bestellten Notfall-Infopässe werden im Voraus in Rechnung gestellt und sind zur Zahlung fällig.
4.3 Die Lieferzeit beträgt in der Regel 14-21 Werktage (ab Zahlungseingang).
4.4 Für die Veröffentlichung der Notfall-Infopässe bzw. Verteilung/Auslage ist der Auftraggeber selbst zuständig.

 

5. Bestellung Notfall-Aufkleber

5.1 Die Notfall-Aufkleber sind 148 mm x 105 mm (Querformat) groß und unabhängig von der Firmenpräsentation Variante A oder B inkl. einer Anzeige in der Größe 74 x 44 mm (Querformat) ohne Mehrkosten in den verschiedenen Stückzahlen mit dem jeweilig genannten Thema zu bestellen.
5.2 Die bestellten Notfall-Aufkleber werden im Voraus in Rechnung gestellt und sind zur Zahlung fällig.
5.3 Die Lieferzeit beträgt in der Regel 14-21 Werktage (ab Zahlungseingang).
5.4 Für die Veröffentlichung der Notfall-Aufkleber bzw. Verteilung/Auslage ist der Auftraggeber selbst zuständig.

 

6. Vorlagen für den Druck/Online
6.1 Textänderungen sowie die Einreichung eigener Textvorlagen sind bei der Variante A sowie der Bestellung von Informationskarten, Notfall-Infopässen und Notfall-Aufklebern in digitaler Form eine Woche nach Vertragsabschluss möglich.
6.2 Sollte der Auftraggeber bis dann dem Verlag keine Textvorlage eingereicht haben, so behält sich der Verlag das Recht vor, diese selbst in einem Standardtext aus Schrift, Bild, Zahl usw. zu gestalten, drucken und zu veröffentlichen.
6.3 Es wird keine Haftung für Satz- oder Druckfehler übernommen, die vom Auftraggeber verschuldet worden sind.
6.4 Die vom Auftraggeber mit gegebene oder nachgereichte Textvorlage (Bilder, Logos, etc.) ist mit der bestellten Feldgröße nicht identisch.
6.5 Zur Prüfung der Unterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
6.6 Der Unterzeichner (Auftraggeber genannt) des Firmenpräsentationsauftrages oder der Bestellung bestätigt ausdrücklich, dass ihm das Urheberrecht der Textvorlage (Bilder, Logos, etc.) zusteht und gibt sie zum Druck wie auch zur Veröffentlichung frei.

 

7. Sonstiges
7.1 Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Besonders individuelle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind unter “Besondere Vereinbarungen” zu vermerken.
7.2 Sämtliche Preise wie eventuell zusätzliche Mehrkosten sind Nettopreise in der Währungseinheit Euro und jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.3 Der Unterzeichner (Auftraggeber genannt) versichert im Besitz der für den Abschluss des Vertrages oder angegebenen Bankverbindung erforderlichen Vollmacht und Kontrollvollmacht zu
7.4 Der Auftraggeber haftet persönlich für die Einhaltung des Vertrages und verzichtet auf eine schriftliche Annahmebestätigung.


8. Schlussbestimmung

8.1 Als Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Herford vereinbart.
8.2  Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Der Auftraggeber und der Verlag verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahekommt.

 

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